Basel II – Rating

Begriff und rechtliche Einordnung von Basel II

Basel II bezeichnet ein international entwickeltes Regelwerk zur Eigenkapitalunterlegung von Risiken in Kreditinstituten. Es wurde vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht als Rahmenwerk erarbeitet, um die Stabilität des Finanzsystems zu stärken und die Risikotragfähigkeit von Banken transparenter, risikosensitiver und vergleichbarer zu machen. Basel II ist als internationales Rahmenwerk nicht unmittelbar bindend. Rechtsverbindlichkeit entsteht erst durch die Umsetzung in regionales und nationales Aufsichtsrecht, etwa durch bankaufsichtliche Regelungen, Verordnungen und Verwaltungspraxis. Dadurch entfaltet Basel II je nach Rechtsordnung konkrete Pflichten für Institute, die in der Regel den gesamten Bankensektor, mindestens jedoch international tätige Institute, erfassen.

Ziel von Basel II ist es, die risikoadäquate Eigenkapitalausstattung zu fördern, die Aufsichtspraxis zu strukturieren und durch Offenlegungspflichten eine disziplinierende Wirkung der Märkte zu erreichen. Das Regelwerk baut auf Basel I auf und wurde später durch Ergänzungen („Basel 2.5″) sowie umfassend durch Basel III fortentwickelt.

Aufbau und Grundprinzipien

Das Drei-Säulen-Modell

Säule 1: Mindestkapitalanforderungen

Säule 1 legt fest, wie viel hartes Eigenkapital Banken für bestimmte Risikoarten dauerhaft vorhalten müssen. Erfasst werden vor allem Kreditrisiken, Marktrisiken und operationelle Risiken. Die Anforderungen sind risikosensitiv ausgestaltet: Je höher das Risiko, desto höher die zu unterlegende Eigenkapitalmenge. Basel II erlaubt hierfür unterschiedliche, teils komplexe Messansätze, die von standardisierten Verfahren bis hin zu bankinternen Modellen reichen. Die Wahl des Ansatzes steht unter aufsichtlicher Zulassung und Überwachung.

Säule 2: Aufsichtsrechtlicher Überprüfungsprozess

Säule 2 regelt die strukturierte Interaktion zwischen Institut und Aufsicht. Institute müssen interne Prozesse zur Beurteilung ihrer Kapitaladäquanz vorhalten (häufig als interner Kapitaladäquanzprozess bezeichnet). Aufsichtsbehörden überprüfen, ob die Gesamtrisikosteuerung belastbar ist, ob zusätzliches Kapital erforderlich ist und ob organisatorische oder prozessuale Anpassungen geboten sind. Proportionalität spielt eine zentrale Rolle: Umfang und Tiefe der Anforderungen orientieren sich an Geschäftsmodell, Größe, Komplexität und Risikoprofil.

Säule 3: Marktdisziplin durch Offenlegung

Säule 3 schafft Transparenz. Institute müssen regelmäßig Informationen zur Kapitalausstattung, zu Risikopositionen, zu verwendeten Methoden und zu Steuerungsprozessen offenlegen. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll es Marktteilnehmenden ermöglichen, Risiken und Solidität eines Instituts besser einzuschätzen und dadurch eine disziplinierende Wirkung auf das Verhalten der Institute auszuüben.