Due Diligence & Unternehmensbewertungen
I. Bewertungen

Der Anlass einer Bewertung kann sich in vielerlei Hinsicht ergeben. In einer sich täglich ändernden Geschäftswelt bieten sich für Sie als Unternehmer regelmäßig Chancen, so wie Ihnen ständig auch Risiken begegnen. Treffen Sie die richtige Wahl und nutzen Sie unsere Beratungskompetenz!
Mit den langjährigen und nachgewiesenen Fachkenntnissen ermöglicht es uns und einbezogenen Fachexperten für notwendige Einzelbereiche werthaltige und überdurchschnittliche Ergebnisse hierbei zu erzielen.
Die Erstellung von Einzelbewertungen mit Schwerpunkten stellen einen wesentlichen Arbeitsbereich dar. So werden vielfache „Financial Due Diligence“ (FDD) getätigt, diese auf die Ausrichtung und Erzielung einzelner Fachbereiche bedarf, ob ausschließlich zu Beginn für Entscheidungsgrundlagen oder als gesamtheitliche Grundlage und Anspruchsführung.
Wir werden hierbei sowohl von Unternehmen, Investoren, Steuer- und Wirtschaftsprüfern, bestellten Insolvenzverwaltern und Gesellschafterfamilien beauftragt, die Gründe und die Interessenslagen hierbei unterschiedlich sind.
Von ganz besonderer Bedeutung die „M&A Distressed Due Diligence“ diese einen Arbeitsbereich mit darstellt, wo von herausfordernden Begleitumständen geprägt sind. Es bedarf einer raschen und fokussierten Bearbeitung Aufgrund bestehender und eingetretener Unternehmenssachverhalte. Die Interessenslagen verschiedener Interessensgruppen gilt es hier unter zeitlich eng bemessenen Zeitkorridors, eine Tragfähigkeit zu erzielen – welche die Zustimmung aller Beteiligten bedarf. Hier bieten wir Arbeitslösungen an, welche vielfach praxiserprobt sind und erfolgreich bewerkstelligt wurden.
II. Unternehmen und Untenehmensanteile
Sie stehen vor der Herausforderung den Wert für Ihr Unternehmen zu finden?
Wir unterstützen Sie bei Ihren konkreten Bewertungsvorhaben. Ob Sie Käufer oder Verkäufer eines Unternehmens sind - wir beraten und begleiten Sie bei der Wertfindung im Vorfeld von Transaktionen und stehen Ihnen in den Verhandlungen zur Seite. Wir berücksichtigen gestaltend und fachübergreifend die steuerlichen Auswirkungen in transparenten Konzepten und setzen Ihre Vorstellungen mit unseren gesellschaftsrechtlichen Experten im Vertragswerk um.
Neben der Wertfindung von Kaufpreisen von Unternehmen und Unternehmensteilen beraten wir Sie gern bei weiteren Bewertungsanlässen wie zum Beispiel:
- Bewertungen bei Wechsel von Gesellschaftern
- Bewertung im Rahmen von Umwandlungsvorgängen
- Bewertung von Unternehmen für erbschaft-/schenkungsteuerliche Zwecke
- Erstellung von Fairness Opinions nach IDW S 8
- Bewertung von Beteiligungen im Rahmen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS
Wir führen die Bewertung nach anerkannten Grundsätzen moderner Bewertungsverfahren (IDW S1 / DCF-Verfahren) unter Plausibilisierung von vereinfachenden Multiplikatorverfahren durch und beachten dabei einen dem konkreten Bewertungsanlass angemessenen Auftragsumfang. Je nach Bedarf erfolgt eine auf Sie zugeschnittene begleitende Auftragsdurchführung.
III. IDW-S6-Gutachten: Kompetente Beratung durch langjährige Erfahrung im Bereich der Unternehmenssanierung
Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum eine Ertragskrise haben, befinden sich mittelfristig auch in einer Liquiditätskrise. Um dem entgegenzusteuern, müssen Unternehmen ein Sanierungskonzept entwickeln und sich in den meisten Fällen bestehende Liquidität sichern oder sogar zusätzliche zuführen. Eine zentrale Rolle bei der Sanierung kommt damit der eigenen Hausbank zu. Diese verlangt aber oft, ein sogenanntes IDW S6 Gutachten, welches von einem externen Fachmann, im besten Falle einem Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, erstellt wird. Das IDW S6 Gutachten hat formelle Voraussetzungen, die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) im Standard Nummer 6 (S6) zusammengefasst wurden. mit kompetenter Beratung und Analysen zur Seite. Hierbei erklärt Ihnen Jürgen Dambacher, und zu Fachbereichen hinzugezogene Experten gerne, welche Voraussetzungen ein solches Sanierungsgutachten hat und steht Ihnen auch bei der Entwicklung eines Sanierungskonzeptes sowie dessen Umsetzung zur Verfügung.
Was ist ein IDW-S6-Gutachten?
Bei einem IDW S6 Gutachten handelt es sich um ein Gutachten mit einem wirtschaftlichen und einem rechtlichen Teil.
Wirtschaftlicher Teil/ Sanierungsgutachten
Das Gutachten besteht zum einen aus einem Sanierungsgutachten, dass sich ausschließlich mit den wirtschaftlichen Gesichtspunkten der Sanierung des Geschäftsbetriebes befasst. Dieses kann vom Unternehmen selbst oder von einem Fachmann – in der Regel Kaufleuten - erstellt werden. Hat das Unternehmen das Sanierungsgutachten selbst erstellt, muss der insolvenzrechtliche Fachmann dieses begutachten und nach einer Eintrittswahrscheinlichkeit bewerten. Er testiert damit den Erfolg des Sanierungsgutachtens und verwendet dieses Testat für die Analyse im rechtlichen Teil.
Nutzen eines IDW-S6-Gutachtens
Der Nutzen eines IDW S6 Gutachtens liegt damit auf der Hand. Besteht eine Fortführungsmöglichkeit unter Einbeziehung aller hierfür erforderlichen Parameter, als auch aus rechtlicher und steuerlicher Bewertung heraus. Es erfolgt im Rahmen derer Bearbeitung stets ein „4-Augen-Prinzip“, indem eine fachkundige Person – diese eine berufsrechtliche Qualifikation zur Bearbeitung und Begutachtung der Ansprüche aus und gemäß InsO §§ 15a, 15b, 17, 18, 19 ff (Insolvenzordnung).
Wenn ein IDW S6 Gutachten bestätigt, dass sich ein Unternehmen nicht in der wirtschaftlichen Krise befindet und damit nicht insolvent ist, dann ist die Geschäftsleitung nicht zur Insolvenzantragsstellung verpflichtet. Das Unternehmen darf weiter am Markt agieren. Das IDW S6 Gutachten schafft damit Rechtssicherheit für die Geschäftsleitung und Vertrauen bei den Geschäftspartnern.
Zum anderen nimmt es durch das Sanierungsgutachten ausführlich Stellung zur Kapitaldienstfähigkeit des Unternehmens, sodass viele Kreditinstitute dieses als Voraussetzung für die Fortführung des Kreditengagements und als Grundlage für die Aufrechterhaltung der Kreditlinien ansehen.
Was tun, wenn ein IDW S6 Gutachten ein Negativtestat enthält
Wenn ein IDW S6 Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass Zahlungsunfähigkeit und/ oder Überschuldung bei fehlender positiver Fortbestehensprognose und damit ein Insolvenzgrund vorliegt, bedeutet dies nicht, dass das Unternehmen nicht saniert werden kann.
Auch mit der Frage, ob ein Unternehmen eventuell in einem Insolvenzverfahren saniert werden kann, nimmt ein IDW S6 Gutachten nämlich ausführlich Stellung. Hier kommen folgende Sanierungsinstrumente in Frage:
- Eigenverwaltung
- Schutzschirmverfahren
- Insolvenzverfahren mit Asset-Deal
- Insolvenzplan mit Asset-Deal oder Share-Deal
In der Gestaltung der Sanierungsmöglichkeiten/ Sanierungsmaßnahmen sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Diese sind hierbei bei jedem Unternehmen anders und damit individuell zu analysieren.

IV. EINZELBEWERTUNGEN – AUSWAHL BEARBEITUNGEN
Commercial Due Diligence (CDD)
Eine Commercial Due Diligence ist die Prüfung des Zielunternehmens aus Markt-, Kunden und Wettbewerbssicht im Vorfeld des Unternehmens(ver)kaufs und in enger Verzahnung mit der Financial Due Diligence. Zielsetzung ist es, die Geschäftsplanung des Unternehmens quantitativ zu validieren. Wir erarbeiten ein zukunftsbezogenes Bild von Geschäftsmodell, Marktumfeld, Kunden- und Lieferantenstrukturen und Wettbewerb. Stärken und Schwächen werden ebenso deutlich wie Chancen und Risiken.
Financial Due Diligence (FDD)
Hier erfolgt eine Analyse der Vermögens-, Ertrags- und Liquiditätslage des Unternehmens sowie eine aus der Commercial DD abgeleitete integrierte Finanzplanung. Diese Planung ist die fundierte Grundlage für die Unternehmenswertermittlung.
Legal Due Diligence (LDD)
Vorsicht vor versteckten rechtlichen Risiken! Die Legal DD schaut primär auf alle rechtlichen Themen und fokussiert, ob die Unternehmertätigkeit einwandfrei ist, ob Bestand- oder Haftungsrisiken existieren oder ob die wettbewerbliche Situation juristisch abgesichert ist. Des Weiteren werden Verträge und Patente juristisch durchleuchtet. Wesentliche wertsteigernde oder wertmindernde Faktoren können durch eine Legal DD rechtzeitig ermittelt werden.
Hinweis: Ein Legal Due Diligence wird ausschließlich über unseren Netzwerkpartner angeboten, eine Fachanwaltskanzlei mit hervorragender Expertise und langjähriger Erfahrung auf diesem Gebiet. Eine rechtliche Gesamtberatung ist in diesem Falle zur Ausführung dem Personenkreis wo hierfür eine Erlaubnistätigkeit gemäß der Rechts-/Steuerberatungsgesetz (RBerG/StBerG) vorliegend ist überlassen. Als Ansprechpartner bleiben wir durchgehend bestehen und koordinieren alle anfallenden Tätigkeiten.
Tax Due Diligence (TDD)
Bei der Tax DD geht es darum, steuerliche Risiken der vergangenen Jahre aufzudecken und steuerliche Optimierungspotentiale aufzudecken. In enger Abstimmung zur juristischen und betriebswirtschaftlichen Perspektive kann es hier attraktive Gestaltungsmöglichkeiten geben.
Neben diesen vier Perspektiven sind wir in der Lage über unser Expertennetzwerk auch Prüfungen in den immer wichtiger werdenden Bereichen IT, Umwelt und Compliance durchzuführen.
Environment Due Diligence (EDD)
Mit dem Erwerb eines Unternehmens gehen auch die Umweltprobleme der Zielgesellschaft auf Sie als Erwerber über. Bei jedem Unternehmen, das über eigenen Grundbesitz verfügt, kann die Gefahr von Altlasten bestehen. Hier können sich hohe Haftungsrisiken für Sie als Erwerber verbergen, die es durch eine Umwelt (Environmental) Due Diligence aufzudecken gilt. Die Prüfungshandlungen erschöpfen sich dabei allerdings nicht in der Altlastenproblematik. Vielmehr umfasst die Umwelt Due Diligence auch Fragen der Genehmigungspflicht von Anlagen nach den umweltrechtlichen Bestimmungen, etwa des BImSchG. Die Bedeutung der Umwelt Due Diligence lässt sich nicht nur anhand der hohen finanziellen Aufwendungen messen, die aus einer Sanierung oder Entsorgung belasteter Objekte entstehen können. Vielmehr treten Sie als der Käufer grundsätzlich auch in die umweltstrafrechtliche Verantwortung der Zielgesellschaft ein. Sie übernehmen also auch das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung, weil z.B. einer Anlage die notwendige Genehmigung fehlt oder von Objekten der Zielgesellschaft die Umwelt verunreinigt wird.
